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Bundesratsentscheidung zur Verpackungsverordnung nicht EU-konform, 12/04
Deutsche Mineralwasserunternehmen kritisieren die erneute Rechtsunsicherheit
Stuttgart, 17. Dezember 2004 - Die heute im Bundesrat verabschiedete Neu-fassung der Verpackungsverordnung zum Einwegpfand stößt in großen Teilen der Getränkeindustrie auf Unverständnis. So hat der Bundesrat zwar den Entwurf vom Bundeskabinett und Bundestag in beispielsweise der Frage der Fristverlängerung modifiziert, jedoch grundsätzliche rechtliche Grundlagen ignoriert. So fehlt vor allem ein Beschluss zur Einrichtung eines nationalen Rücknahmesystems.
In einem Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei GleissLutz (siehe Anlage), die sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Dienstag bezieht, wird aus-drücklich auf die Bedingung eines arbeitsfähigen Rücknahmesystems verwiesen. Demnach ist laut europäischem Recht eine Pfandpflicht nur zulässig, wenn Handel und Verbraucher eine umfassende Struktur für die Rückgabe der Verpackung gleichzeitig nutzen können. Die deutschen Hersteller von Mineralwasser haben in der Vergangenheit mit dem Petcycle-System auf Herstellerseite ein derartiges, funktionierendes System mit hohen Investitionen eingeführt.
Mit der heutigen Entscheidung, so Heinz Breuer, Vorstand der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG (Staatl. Fachingen, Hirschquelle, Teinacher, Afri, Bluna etc.), wird der ursprüngliche umweltschonende Ansatz irrelevant und führt erneut zu Rechts- und Planungsunsicherheit. Selbst die bekannteste Insellösung, das Mehrwegsystem für Individualgebinde, könnte von dem handwerklich unsauberen Gesetzesentwurf nun betroffen sein. Einige Handelskonzerne und ausländische Importeure prüfen bereits die erneute Einführung von pfandfreien Einwegverpackungen für Januar 2005 auf Basis des Grünen Punktes.
Die heutige Modifizierung der Verpackungsverordnung im Bundesrat stellt die grundsätzliche Regelung von Pfandsystemen infrage. So muss der heutige Beschluss nun erneut sowohl im Kabinett als auch im Bundestag Zustimmung finden. Da dies erst in 2005 erfolgen kann, wird eine mögliche Neufassung der Verpackungsverordnung frühestens zu Beginn 2006 amtlich. In der Zwischenzeit ist davon auszugehen, dass einzelne Handelskonzerne und Hersteller rechtliche Einsprüche geltend machen, die dieses Datum eher infrage stellen.
Die mittelständischen Mineralwasserunternehmen, die Anfang der Woche mit verschiedenen Aktionen und offenen Briefen auf die Fehler im Gesetzesentwurf aufmerksam gemacht haben, so Breuer, sind enttäuscht über die mangelnde Dialogbereitschaft der politischen Entscheidungsträger. Angebote zu konstruktiven Gesprächen zur Findung einer rechtssicheren Lösung seien nicht aufgenommen worden.
Kontakt:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG Dr. Birgit Eschenbruch Leiterin Unternehmens-PR / Kommunikation Tel.: 07331-201 310 E-mail: birgit.eschenbruch@minag.de
Anlagen: Gutachten "Dosenpfand: Wesentliche Konsequenzen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs"
Pressemitteilung der Kanzlei GleissLutz
Download: Rechtsgutachten (.pdf)
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