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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG
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Erfrischungsgetränke

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Limonaden

werden aus Trink-, Mineral-, Quell- oder Tafelwasser hergestellt. Sie enthalten natürliche Auszüge von Früchten oder Pflanzen (z.B. Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark) und mindestens 7% Zucker.

Fruchtsäfte

bestehen zu 100% aus dem Saft frischer Früchte. Nur wenn die Früchte einen natürlichen Mangel an Zucker haben (z.B. witterungsbedingt), erlaubt es die Gesetzgebung, mit bis zu 15 g Zucker pro Liter nachzusüßen.

 


 

Fruchtsaftgetränke

bestehen aus Trinkwasser, Fruchtsaft, natürlichen Fruchtaromen, Zucker und gegebenenfalls Genußsäuren.

Fruchtnektare

werden wie Fruchtsäfte hergestellt, dann aber unter Zugabe von Wasser und Zucker trinkfertig gemacht. Nektare werden besonders aus Fruchtarten hergestellt, die von Natur aus soviel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch enthalten, daß sie erst mit Wasser- und Zuckerzusatz angenehm schmecken. Der Mindestfruchtsaftgehalt ist in der Fruchtnektarverordnung vorgeschrieben und je nach Fruchtart unterschiedlich.

Brausen

sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken und Limonaden entweder naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten. Farbstoff muß kenntlich gemacht werden.

 




 

PRODUKTE & TRINKEN

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- Wasserarten
- Erfrischungsgetränke
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