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Wasserarten

Was ist der Unterschied?

Natürliches Heilwasser

stammt, wie natürliches Mineralwasser, aus unterirdischen Quellen, die so tief sind, daß sie vor Verunreinigungen absolut geschützt sind. Es wird in seiner ursprünglichen Reinheit belassen und direkt am Quellort abgefüllt. Die meisten Heilwässer sind enteisent, d.h., daß den Wässern vor der Abfüllung aus geschmacklichen und optischen Gründen das Eisen entzogen wurde. Seine lebenswichtigen Mineralstoffe und Spurenelemente bilden die Basis für die vorbeugende und heilende Wirkung. Natürliches Heilwasser bedarf stets der amtlichen Zulassung. Es wird nach sehr strengen gesetzlichen Kriterien geprüft und kontrolliert.

Natürliches Mineralwasser

hat seinen Ursprung in unterirdischen Quellen, die vor Verunreinigungen geschützt sind. Es ist ursprünglich rein und wird direkt am Quellort abgefüllt. Aufgrund seiner Zusammensetzung hat es ernährungsphysiologische Wirkungen. Natürlichem Mineralwasser darf nur Eisen und Schwefel entzogen und/oder Kohlensäure zugesetzt werden. Natürliches Mineralwasser ist ein strengstens kontrolliertes, amtlich anerkanntes Lebensmittel.

Quellwasser

ist auch von unterirdischer Herkunft, muß allerdings keine ernährungsphysiologischen Wirkungen und keine Mindestmineralstoffmenge aufweisen. Die erlaubten Behandlungen wie Enteisenung oder Entschwefelung oder Zusatz oder Entzug von Kohlensäure gelten auch für Quellwasser.

 


 

Tafelwasser

ist ein industriell hergestelltes Produkt. Es wird durch die Mischung von Trinkwasser unter Zusatz von Meerwasser oder Mineralsalzen hergestellt.

Leitungswasser

wird aus Oberflächenwasser, Grundwasser und Rohwasser hergestellt. Es unterliegt im Gegensatz zu Mineralwässern einem sehr kurzen Wasserkreislauf. Um aus Rohwasser Trinkwasser herzustellen, ist die Behandlung mit 50 chemischen Stoffen erlaubt. Die mikrobiologischen und chemischen Normwerte werden nur bis zur Abnahmestelle des Verbrauchers garantiert. Diese Abnahmestelle ist die Wasseruhr des Hauseigentümers. Gesetzlich ist Trinkwasser so definiert: Es darf die Gesundheit des Menschen nicht schädigen.

 




 

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